Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Vertragsverhältnisse und andere Ansprüche (Herausgabeansprüche etc.) zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Hierunter fallen Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge und vieles andere, was nicht einem speziellen Rechtgebiet zugeordnet wird. Das Tätigkeitsfeld des Zivilrechts ist - der Materie entsprechend - sehr weit und reicht von der Vertragsanbahnung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsauslegung. Herausgabeansprüche und Schadensersatzforderungen gehören ebenso dazu. Meine Beratung umfasst sowohl die außergerichtliche wie auch gerichtliche Interessenswahrnehmung. Mein Bestreben ist es, Sie fair und ehrlich zu beraten.