Honorar

Die anwaltlichen Gebühren werden – soweit zwischen Rechtsanwalt und Mandant nichts anderes vereinbart wurde – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt. Es kann nach Absprache auch ein Stundenhonorar vereinbart werden. Die Höhe der Gebühren ist gestaffelt und richtet sich nach Art der Tätigkeit und Bedeutung der Sache. Immer wenn wir von den gesetzlichen Gebühren abweichen möchten, werden wir Ihnen dies zuvor mitteilen. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens werden wir Ihnen im ersten Beratungsgespräch beziffern können.

Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe  bzw. Prozesskostenhilfe.

In Strafverfahren übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen. 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tritt diese Versicherung unter Umständen ganz oder teilweise (je nach Vertrag) für die Kosten Ihres Rechtsanwaltes ein. Sie sollten vorsorglich bei Ihrem Versicherer erfragen, ob und für welche Kosten Ihr Versicherer einsteht. Selbstverständlich übernehmen wir die Kostenregulierung über die Rechtsschutzversicherung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen privaten Prozessfinanzierer, die jedoch im Falle der Zusage eine Erfolgsbeteiligung vereinbaren. Da eine Prozessfinanzierung jedoch i.d.R. nur in Fällen mit hohem Streitwert (ab 50.000,00 Euro) überhaupt erst in Betracht kommt, ist dies eine Alternative, die Sie aufgrund des hohen Kostenrisikos in Betracht ziehen sollten, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder diese eine Kostenübernahme ablehnt.