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Versicherungsrecht 

Durch das zum 01.01.2008 in Kraft getretene, neue VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) wurden den Versicherungsunternehmen eine ganze Reihe an neuen Hinweis-, Informations- und Beratungspflichten auferlegt. Viele Versicherungen haben ihre Versicherungsbedingungen der neuen Gesetzeslage angepasst, einige jedoch nicht, was zu weit reichenden Konsequenzen führen kann, insbesondere, wenn dem Versicherungsnehmer eine so genannte Obliegenheitsverletzung (also z.B. eine Verletzung gegen Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten) vorgeworfen wird.

Schwierigkeiten ergeben sich bereits bei Vertragsabschluss, insbesondere bei umfangreicheren Versicherungsverträgen, wie z.B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, zum einen, weil es das so genannte “Policenmodell“ nicht mehr gibt, zum anderen, weil der Versicherungsnehmer bei diesen Versicherungen im Gegensatz beispielsweise zur Reisegepäck- oder Kfz-Versicherung einen erhöhten Beratungsbedarf hat und der Gesetzgeber dieses Beratungsbedürfnis bereits bei Vertragsschluss erfüllt sehen möchte.

Doch Vorsicht! Bei vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Versicherungsverträgen, so genannten “Altverträgen“, gilt nach einer ebenfalls komplizierten Übergangsvorschrift im EGVVG das alte VVG mindestens bis zum 01.01.2009, mitunter sogar darüber hinaus, weiter. Doch auch hiervon gibt es wieder Ausnahmen….

Wir sorgen für Klarheit! Als Experte für Versicherungsrecht in Köln steht Ihnen Rechtsanwalt von Bodelschwingh in versicherungsrechtlichen Fragen als kompetenter Berater und erfahrenen Prozessvertreter zur Seite. Rechtsanwalt von Bodelschwingh hat erfolgreich den Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht absolviert und ist seit nunmehr 10 Jahren auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätig.



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