Arzthaftungsrecht 

Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.

Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, schließen die beiden Parteien rechtlich gesehen einen Dienstvertrag, dies gilt auch, wenn etwa das Honorar von einer Krankenkasse getragen wird oder kein Honorar gezahlt wird. Zwar schuldet der Arzt dabei keinen bestimmten Erfolg – naturgemäß kann niemand eine Heilung zusichern – aber er schuldet fachgerechte Behandlung, mit dem Ziel eine Heilung oder eine Verbesserung der Symptome herbeizuführen. Kommt es zu einem Verstoß gegen diese Pflicht und zu Behandlungsfehlern, kann dies eine Schadenersatzpflicht begründen.

Dabei führt die Frage, ob es sich um eine ärztliche Fehlleistung gehandelt hat oder nicht, häufig zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen.

Hierbei stehen wir Ihnen gerne als Rechtsanwälte zur Verfügung, unabhängig davon ob sie als Patient einen Schadensersatz geltend machen oder ob Sie als behandelnder Arzt einen unberechtigten Anspruch abwehren möchten.

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