Forderungsbeitreibung
Wir bieten Unternehmen wie auch Privatpersonen rechtliche Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Beitreibung von offenen Forderungen an. Hierbei ist unerheblich aus welcher Art Vertrag die offene Forderung resultiert. Unsere Vertretung erstreckt sich dabei von anwaltlichen Mahnschreiben über die Vertretung vor den Gerichten bis hin zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es bietet sich in der Regel an, relativ zeitnah die Beitreibung fälliger Forderungen einem Rechtsanwalt zu übertragen, um die Forderung zeitnah realisieren und somit das Insolvenzrisiko minimieren zu können. Schließlich macht es keinen Sinn, auf den Eingang der Forderung so lange zu warten, bis der Schuldner vermögenslos ist und der berechtigte Anspruch ins Leere geht.
Wir beraten Sie ebenfalls, wenn Sie eine unberechtigte Forderung abwenden wollen.